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Kosten

Kostenbeteiligung


Die Kosten für die Spitex werden hauptsächlich von den Gemeinden und vom Kanton sowie bei Pflegeleistungen auch von den Krankenkassen getragen.

Als Bezüger von Spitex-Leistungen bezahlen Sie lediglich eine Kostenbeteiligung.

Kosten Pflegeleistungen


Von den vom Kanton Graubünden berechneten und anerkannten Kosten von CHF 124.00 (KLVa), CHF 112.50 (KLVb) und CHF 97.90 (KLVc) im Jahr 2024 übernimmt die Krankenkasse bei pflegerischen Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz – also der durch einen Arzt verordneten Leistungen – folgende Beträge:

  • CHF 76.90/Stunde für Abklärung und Beratung (KLVa)
  • CHF 63.00/Stunde für Untersuchung und Behandlung (KLVb)
  • CHF 52.60/Stunde für die Grundpflege (KLVc)
  • CHF 45.00/Stunde für die Akut- und Übergangspflege

Die Spitex stellt der Krankenkasse dafür direkt Rechnung. Diese wiederum verrechnet dem Patienten davon den Selbstbehalt (10 % der Kosten) sowie seine Franchise.

Die Spitex darf den Kunden maximal CHF 7.70 pro Tag als sogenannte Patientenbeteiligung in Rechnung stellen. Auf der Rechnung sehen Sie auch den Betrag, den die Spitex dem Krankenversicherer in Rechnung stellt.

Den Rest der Kosten begleichen Ihre Gemeinde und der Kanton Graubünden.


Tarifordnung 2024


Kosten Hauswirtschaft und Betreuung

Auch hier tragen der Kanton Graubünden und die Gemeinden den grössten Teil der Kosten von

CHF 85.70 (2024) pro Stunde.

Der Tarif, den der Kunde selbst bezahlen muss, beträgt maximal CHF 26.– pro Stunde.

Über private Zusatzversicherungen werden sie teilweise gedeckt. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenversicherung

Kosten Mahlzeitendienst

Für Mahlzeiten vom Mahlzeitendienst bezahlt der Klient:in maximal CHF 14.– pro Mahlzeit.

Da auch diese Tarife nicht kostendeckend sind

(Tarif 2024: CHF 21.40), helfen Kanton und Gemeinden, die ungedeckten Kosten mitzutragen.

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